Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Aufwendungen eines Insolvenzverfahrens als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigungsfähig sind, wenn die betreffenden Objekte im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertet wurden (Az. IX R 29/23).