Nachdem das ArbG Braunschweig die Klagen bereits in 23 Fällen abgewiesen hat, wurden nun in zwei weiteren Fällen die Klagen vollständig abgewiesen. In einem dritten Fall hatte die Klage hinsichtlich der Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro Erfolg.