Das BMF beantwortet die Frage, wie die vom Arbeitgeber getragenen oder ersetzten Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer beruflichen Position einer konkreten Positionsgefährdung ausgesetzt sind, lohnsteuerlich zu behandeln sind (Az. IV C 5 – S 2332/23/10006 :001).
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer – Sicherheitsmaßnahmen
von tadmin | Nov 12, 2024 | Uncategorized