Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Krankenkasse im Streitfall den Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater wegen eines Ermessensfehlers zurücknehmen muss (Az. 10 KR 343/24 B ER).
Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater wegen Ermessensfehlers zurücknehmen
von tadmin | Dez 12, 2024 | Uncategorized