EuGH-Generalanwältin Medina stellte Schlussanträge zum Wettbewerbsrecht und zu Vertriebsvereinbarungen: Ein Alleinvertriebshändler muss vor aktivem Verkauf in seinem Gebiet durch alle anderen Abnehmer des Anbieters geschützt werden (Rs. C-581/23 – Beevers Kaas).
EuGH zum Schutz eines Alleinvertriebshändlers vor aktivem Verkauf in seinem Gebiet durch andere Abnehmer des Anbieters
von tadmin | Jan 10, 2025 | Uncategorized