Zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) müssen spätestens alle drei Jahre die Fortbildungs- und Tätigkeitsnachweise erbracht werden. Die Nachweisfrist und der Nachweiszeitraum hängen vom Zeitpunkt der Registrierung als PfQK bei der WPK ab.
Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle: Übermittlung von Nachweisen zur Erfüllung der speziellen Fortbildungsverpflichtung und zur Tätigkeit in der gesetzlichen Abschlussprüfung
von tadmin | Jan. 21, 2025 | Uncategorized