Das FinMin Baden-Württemberg hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Festsetzung eines rechnerisch auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 KStG entfallenden Solidaritätszuschlagguthabens veröffentlicht (Az. FM3-S 2861-1/10).
Zurückweisung von Einsprüchen zur Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung des Solidaritätszuschlags auf Körperschaftsteuerguthaben
von tadmin | März 5, 2025 | Uncategorized