Das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht berechtigt, vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf die Rückzahlung von circa 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfe III zu fordern. Das hat die 16. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestelltem Urteil entschieden (Az. 16 K 937/22).
Fortuna Düsseldorf muss Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 nicht zurückzahlen
von tadmin | Apr. 16, 2025 | Uncategorized