Das OVG Schleswig-Holstein hat die Anträge auf Zulassung der Berufung der Mercedes-Benz AG im Zusammenhang mit der Herausgabe von Informationen bezüglich möglicherweise unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren abgelehnt.
Berufungen der Mercedes-Benz AG nicht zugelassen – Kraftfahrt-Bundesamt darf Rückrufbescheide herausgeben
von tadmin | Juni 3, 2025 | Uncategorized