Das BMF gibt die Änderung des UStAE vom 1. Oktober 2010 bekannt und führt die in anderen Amtssprachen verwendeten Formulierungen für Rechnungsangaben, die anstelle der deutschen Begriffe verwendet können, auf (Az. III C 2 – S 7290/00003/003/013).
Ausstellung von Rechnungen – Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
von tadmin | Sep. 18, 2025 | Uncategorized