Das VG Koblenz hat den Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Heranziehung zu einem Mitgliedsbeitrag zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 stattgegeben (Az. 5 K 374/25.KO, 5 K 472/25.KO, 5 K 513/25.KO, 5 K 686/25.KO).