Das LG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein nachlackiertes Unfallfahrzeug im Internet als „unfallfrei“ angeboten und bei dem in der Rechnung seitens des Gebrauchtwagenhändlers lediglich mit „Fahrzeug wird ausdrücklich als nicht Nachlackierungsfrei und auch nicht als Unfallfrei verkauft!!“ hingewiesen wurde. Es hat den Verkäufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt (Az. 18 O 329/25).
„Unfallfahrzeug“: Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs bei bloßem Hinweis auf „nicht Nachlackierungsfrei“ und „nicht als Unfallfrei verkauft“ in Rechnung
von tadmin | Juni 11, 2026 | Uncategorized