Auf der Grundlage des BFH-Urteils VI R 84/14, wonach gegen die Regelung des § 6b Abs. 2a EStG keine unionsrechtlichen Bedenken bestehen, nimmt das BMF zu Zweifelsfragen Stellung (Az. IV C 6 – S-2139 / 17 / 10001 :001).
Source: DATEV Steuer
Auf der Grundlage des BFH-Urteils VI R 84/14, wonach gegen die Regelung des § 6b Abs. 2a EStG keine unionsrechtlichen Bedenken bestehen, nimmt das BMF zu Zweifelsfragen Stellung (Az. IV C 6 – S-2139 / 17 / 10001 :001).
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