Das BMF gibt die neuen, für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2019 geltenden Abgrenzungsmerkmale bekannt (Az. IV A 4 – S-1450 / 17 / 10001).
Source: DATEV Steuer
Das BMF gibt die neuen, für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2019 geltenden Abgrenzungsmerkmale bekannt (Az. IV A 4 – S-1450 / 17 / 10001).
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