Das FG Münster entschied, dass Verlusten, die über eine britische General Partnership im Rahmen eines sog. Goldfinger-Modells erlitten wurden, welches rechtskräftig als gewerblich anerkannt wurde, nicht nachträglich über § 15a Abs. 5 EStG die Ausgleichsfähigkeit versagt werden kann (Az. 4 K 1274/19).
Abzug anerkannter „Goldfinger-Verluste“ kann nicht nachträglich über § 15a Abs. 5 EStG beschränkt werden
von tadmin | Mrz 16, 2023 | Uncategorized