Das BMF hat ein Schreiben zur Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht. Die Neuregelung ist für nach dem 31. Dezember 2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden (Az. IV C 6 – S-2145 / 19 / 10006 :027).
Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie der Homeoffice-Pauschale – Neuregelung durch das JStG 2022
von tadmin | Aug 19, 2023 | Uncategorized