Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Das BMF-Schreiben enthält Muster für die hierfür von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG auszustellenden Bescheinigungen (Az. IV C 1 – S-2296-c / 20 / 10003 :006).