Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass in der Tilgung eines im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommenen Darlehens eine wohnungswirtschaftliche Verwendung i. S. d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen sein kann und die Auszahlung begünstigten Altersvorsorgevermögens zu gewähren ist (Az. 15 K 15045/23).
Altersvorsorgezulage – Wohnungswirtschaftliche Verwendung bei Einsatz von gefördertem Kapital zur Tilgung eines im Wege der Erbschaft übernommenen Darlehens
von tadmin | Feb 17, 2024 | Uncategorized