Eine umsatzsteuerliche Organschaft wird durch Anordnung der Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters beendet. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 3123/15 U).
Source: DATEV Steuer
Eine umsatzsteuerliche Organschaft wird durch Anordnung der Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters beendet. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 3123/15 U).
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