In einem aktuellen Urteil hat der BGH klargestellt, dass Anwältinnen und Anwälte per AGB Stundenhonorare vereinbaren dürfen. Sind die Honorarklauseln jedoch insgesamt betrachtet missbräuchlich, kann die gesamte Honorarvereinbarung unwirksam sein; dann gäbe es nur noch die gesetzliche Vergütung. Hierauf weist die BRAK hin.