Das BMF teilt mit, welche Vorgehensweisen und Mitteilungspflichten an andere Behörden bei Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163 oder 227 AO zu beachten sind (Az. IV A 3 – S-0229 / 07 / 10002-05).
Source: DATEV Steuer
Das BMF teilt mit, welche Vorgehensweisen und Mitteilungspflichten an andere Behörden bei Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163 oder 227 AO zu beachten sind (Az. IV A 3 – S-0229 / 07 / 10002-05).
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