Das BMF teilt die Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 7. Juli 2020 geändert worden ist, in Bezug auf die Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand mit (Az. III C 2 – S-7107 / 19 / 10005 :014).
Source: DATEV Steuer