Das BMF definiert den Anwendungsbereich, den Höchstbetrag der Ausgleichszahlungen, den sog. Kaufmannstest und die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 2 KStG (Az. IV C 2 – S-2770 / 19 / 10003 :002).
Source: DATEV Steuer
Das BMF definiert den Anwendungsbereich, den Höchstbetrag der Ausgleichszahlungen, den sog. Kaufmannstest und die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 2 KStG (Az. IV C 2 – S-2770 / 19 / 10003 :002).
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