Das BMF hat die Frist zur Veröffentlichung der Unterschiedsbeträge nach Tz. 13 des Schreibens vom 8. November 2017 verlängert (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :010).
Source: DATEV Steuer
Das BMF hat die Frist zur Veröffentlichung der Unterschiedsbeträge nach Tz. 13 des Schreibens vom 8. November 2017 verlängert (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :010).
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