Das ArbG Verden hat den Kündigungsschutzantrag des Klägers abgewiesen, da ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB für die außerordentliche Kündigung vorliegt (Az. 2 Ca 101/23).
Arbeitsgericht Verden (Aller) bestätigt die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds des Amazon Logistik Zentrums Achim
von tadmin | Sep 28, 2023 | Uncategorized