Das OVG Berlin-Brandenburg hat über die Berufungen des Attac Trägerverein e.V. und des BMF entschieden. Gegenstand des Berufungsverfahrens war die Frage, ob dem Kläger im Zusammenhang mit dem ihm aberkannten Status der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auf Zugang zu 19 Dokumenten des BMF zusteht (Az. 12 B 1/23).
Attac: Klage auf Zugang zu Dokumenten des BMF auch in zweiter Instanz nur teilweise erfolgreich
von tadmin | Apr 30, 2024 | Uncategorized