Gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind u. a. Beschäftigte i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein solches Beschäftigungsverhältnis kann auch bei einem 15-jährigen Spieler einer Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesliga-Vereins mit einem „Fördervertrag“ vorliegen. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 9 U 3318/23).
Auch die Verletzung eines 15-jährigen Fußballers mit einem „Fördervertrag“ seines Vereins bei einem Ligaspiel kann ein versicherter Arbeitsunfall sein
von tadmin | Feb 5, 2025 | Uncategorized