Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass auch nicht essbare Wursthüllen und -clipse zur Füllmenge fertigverpackter Leberwurst gehören, und hat eine Untersagungsverfügung des Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW aufgehoben (Az. 4 A 779/23).
Auch nicht essbare Wursthüllen und Verschlussclipse gehören zur Füllmenge fertigverpackter Leberwurst
von tadmin | Mai 25, 2024 | Uncategorized