Der BGH hat darüber entschieden, ob die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freien Hansestadt Bremen während des „ersten und zweiten Lockdowns“ (März 2020 bis Juni 2021) auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruhten und die staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar sind (Az. III ZR 134/22).
Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar – Keine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen
von tadmin | Apr 12, 2024 | Uncategorized