Nur, wenn ein Terminsvertreter durch oder im Namen eines Mandanten beauftragt wird, kann ein Gericht lt. BGH dessen Gebühren festsetzen (Az. VIII ZB 53/21). Darauf weist die BRAK hin.
Auslagen eines Anwalts: Terminsvertretung nur bei Auftrag des Mandanten erstattungsfähig
von tadmin | Jul 25, 2023 | Uncategorized