Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer voraussetzen. Diese Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich. Das OLG Frankfurt verurteilte die Deutsche Bahn Fernverkehr AG, es zu unterlassen, den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer abhängig zu machen (Az. 6 UKl 14/24).
Bahnticket – nur digital: Zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer für den Bahnfahrkartenerwerb rechtswidrig
von tadmin | Aug. 27, 2025 | Uncategorized