Öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die ab Juli nächsten Jahres in Betrieb gehen, müssen mindestens eine kontaktlose Bezahlart mit Debit- und Kreditkarten anbieten. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 einer entsprechenden Regierungsverordnung zugestimmt – sie kann daher wie geplant in Kraft treten.