Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Dies sieht ein Gesetzesantrag vor, den das Land am 08.06.2018 im Plenum des Bundesrats vorgestellt hat.
Source: DATEV Steuer
Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Dies sieht ein Gesetzesantrag vor, den das Land am 08.06.2018 im Plenum des Bundesrats vorgestellt hat.
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