Die Nichtbeanstandungsregelung, die zuletzt mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde, wird nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland – Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
von tadmin | Jun 29, 2023 | Uncategorized