Das BMF teilt mit, dass ab Veranlagungszeitraum 2023 abweichend von H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit eine Anhebung aufgrund des gestiegenen Preisniveaus erfolgt (Az. IV C 6 – S-2246 / 20 / 10002 :001).