Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Einspruch mit „einfacher“ E-Mail erfolgen kann oder ob eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung einer De-Mail vorausgesetzt wird (Az. III R 26/22).
BFH: Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung
von tadmin | Nov 3, 2023 | Uncategorized