Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der BFH entschieden (Az. IX R 5/23).
BFH: Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
von tadmin | Jan 10, 2025 | Uncategorized