Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen des § 17 EStG einheitlich für alle veräußerten Geschäftsanteile oder anhand jedes einzelnen Geschäftsanteils geprüft wird (Az. IX R 12/22).
BFH: Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 des EStG und Gestaltungsmissbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten
von tadmin | Aug 11, 2023 | Uncategorized