Bei verfassungskonformer Auslegung des § 4 Abs. 2 GewStG darf für Betriebsstätten (hier: Offshore-Windpark) in gemeindefreien Gebieten keine Übertragung der Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer auf ein Bundesland erfolgen. Dies entschied der BFH (Az. IV R 5/22).
BFH: Keine gewerbesteuerrechtliche Hebeberechtigung eines Bundeslandes für Betriebsstätte im deutschen Küstenmeer
von tadmin | Apr. 12, 2025 | Uncategorized