Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die zuvor rechtswidrige Entscheidung einer sachlich unzuständigen Ausgangsbehörde durch eine spätere Einspruchsentscheidung, die von einer sachlich und örtlich zuständigen Behörde erlassen wurde, geheilt werden kann (Az. III R 2/22).
BFH: Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde
von tadmin | Apr 7, 2023 | Uncategorized