Der BFH entschied, dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können (Az. VI R 75/14).
Source: DATEV Steuer
Der BFH entschied, dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können (Az. VI R 75/14).
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