Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne. Das hat der BFH entschieden (Az. VI R 36/17).
Source: DATEV Steuer
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne. Das hat der BFH entschieden (Az. VI R 36/17).
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