Der BFH entschied, dass erfolglose Bewerber um ein Mandat im Europäischen Parlament ihre Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehen können (Az. IX R 32/17).
Source: DATEV Steuer
Der BFH entschied, dass erfolglose Bewerber um ein Mandat im Europäischen Parlament ihre Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehen können (Az. IX R 32/17).
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