Der BFH hat Stellung bezogen zu Fragen zur steuerlichen Berücksichtigung eines Verlustes aus der Inanspruchnahme als Bürge (Az. VIII R 3/23).
BFH: Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft
von tadmin | Sep. 5, 2025 | Uncategorized