Der BFH hat zur Aufgabe des Bekanntgabewillens und zum passiven Entstrickungsgewinn nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG auf Grund des Abschlusses eines Doppelbesteuerungsabkommens Stellung genommen (Az. IX R 38/21).
BFH: Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG
von tadmin | Aug 17, 2024 | Uncategorized