Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, die Leasing-Sonderzahlung in einen Zeitraum mit vorübergehend außergewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des PKW verlagert (Az. VIII R 1/21).
BFH: Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage
von tadmin | Juni 1, 2024 | Uncategorized