Der BFH hat entschieden, dass mehrere Teilzahlungen aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als einheitliche Entschädigung zu beurteilen sind. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer selbst das Dienstverhältnis gekündigt hat, weil er bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnen wird (Az. IX R 10/21).