Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug aus Vertrauensschutzgesichtspunkten möglich ist, wenn der Leistungsempfänger von der Steuerhinterziehung der liefernden Firma nichts wusste (Az. V R 47/16).
Source: DATEV Steuer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug aus Vertrauensschutzgesichtspunkten möglich ist, wenn der Leistungsempfänger von der Steuerhinterziehung der liefernden Firma nichts wusste (Az. V R 47/16).
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