Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Halbabzugsverbot auf Zinszahlungen von Gesellschaftern an Personengesellschaften, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind (sog. unternehmensgruppeninterne Darlehen), nicht anzuwenden ist (Az. IV R 26/20).
BFH zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf „unternehmensgruppeninterne“ Darlehen
von tadmin | Mrz 1, 2024 | Uncategorized