Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob nur aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verpflichtungen noch keine wirtschaftliche Last darstellen und daher einem steuerrechtlichen Passivierungsverbot unterliegen und ob sich der betriebliche Charakter der Verbindlichkeiten ändern und eine vGA vorliegen kann, wenn aufgrund einer Verschmelzung ein Wechsel in der Schuldnerschaft von Darlehensverbindlichkeiten nach Forderungsverzicht stattfindet (Az. I R 46/16).
Source: DATEV Steuer